Zugangsvoraussetzungen

Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang Soziale Arbeit ist der Studienrichtungsgruppe "Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Mathematik 2 sowie zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Als relevante berufseinschlägige Qualifikation für den Bachelor Soziale Arbeit zählen beispielsweise

  • Fachschulen für Sozialberufe (mind. 3-jährig) mit Zusatzprüfung Deutsch (Aufsatz über ein allgemeines Thema), Mathematik 1 und Englisch 2.

Die Zusatzprüfungen sind bis zu Beginn des Studiums (Stichtag 31.10.) nachzuweisen. Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor Soziale Arbeit zählt auch die Deutsche Fachhochschulreife "Sozialwesen", die auch eine einschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen zu absolvieren.  

Falls nicht alle 3 Hauptfächer am Abschlusszeugnis der deutschen Fachhochschulreife ausgewiesen sind, muss für das fehlende Hauptfach Mathematik die Zusatzprüfung Mathematik 1, für das fehlende Hauptfach Deutsch die Zusatzprüfung Deutsch (Aufsatz) und/oder für das fehlende Hauptfach Englisch die Zusatzprüfung Englisch 2 absolviert werden. Die Zusatzprüfung(en) sind bis Studienbeginn (Stichtag 30.10.) nachzuweisen. Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-2211 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand 12.08.2024)