1. Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur (gemäß § 19 Abs 3 E-GovG)
Die Fachhochschule Salzburg GmbH kann für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke verwenden:
Die Amtssignatur dient gem. § 19 Abs 2 E-GovG der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einer Behörde.
Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument mit einer Amtssignatur hat gem. § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Die von der Fachhochschule Salzburg GmbH im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur entsprechend dem folgenden Beispiel auf:
2. Fortgeschrittene elektronische Signatur
Für die sonstigen im elektronischen Wege signierten Dokumente kann die Fachhochschule Salzburg GmbH die fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden, dies erfolgt mit der folgenden Bildmarke:
Die von der Fachhochschule Salzburg GmbH mit einer fortgeschrittenen Signatur elektronisch gefertigten Dokumente entsprechen dem nachstehenden Beispiel:
3. Verifizierung von Dokumenten
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich von der FH Salzburg stammt.
Das zu prüfende Dokument muss dafür zur Gänze vorliegen (alle Seiten), wobei ein Scan oder eine Kopie ausreichen.
Für das zu prüfende Dokument sind grundsätzlich verschiedene Übermittlungswege möglich:
- Per E-Mail mit Scan als Anlage an signatur@fh-salzburg.ac.at
- Postalisch an Fachhochschule Salzburg GmbH, Rektorat, Urstein Süd 1, 5412 Puch bei Hallein mit dem Vermerk „Signaturprüfung“
- Persönlich
- Telefonisch (nach Zweckmäßigkeit). Eine Verifizierung eines Dokuments kann auch telefonisch erfolgen, wenn der gesamte Inhalt des Dokuments telefonisch mitgeteilt werden kann.
Geprüft wird das gesamte Dokument, auch dahingehend, ob es inhaltlich verändert wurde.
Nach der Prüfung sind folgende Antworten möglich:
a) Sofern die Prüfung ein positives Ergebnis ergibt, wird Ihnen das mit dem Text „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der FH Salzburg und ist inhaltlich unverändert“ mitgeteilt.
b) Für den Fall einer negativen Prüfung wird Ihnen das mit dem Text „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der FH Salzburg nicht verifiziert werden“ bekannt gegeben.
4. Datenschutzinformation
Die Daten der anfragenden Personen und Institutionen werden insoweit verarbeitet, als dies zur Durchführung der Verifizierung erforderlich ist. Nach der Erledigung werden diese Daten gelöscht. Ungeachtet dessen behalten wir uns die Anzeige von gefälschten Dokumenten vor. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.fh-salzburg.ac.at/datenschutz