Ausbildungsvertrag zwischen Studierenden und der FH Salzburg
Zwischen der Fachhochschule Salzburg und der/dem zukünftigen Studierenden wird vor Beginn des Studiums ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag begründet und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen der/dem Studierenden und der Fachhochschule Salzburg.
Im Ausbildungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der/des Studierenden und der Fachhochschule Salzburg festgelegt.
Die Fachhochschule Salzburg verpflichtet sich, eine akademische Ausbildung auf Hochschulniveau im Rahmen des vorgesehenen Studienbetriebes auf Basis des jeweiligen Studienplanes und unter Einbeziehung von fachlich und didaktisch qualifiziertem Lehrpersonal innerhalb der vorgesehenen Studiendauer der/dem Studierenden zu gewähren.
Wesentliche Rechte und Pflichten der/des Studierenden:
- Geheimhaltungspflicht in gesundheitswissenschaftlichen Studiengängen
- Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen
- Aktive und positive Beteiligung am Studienbetrieb und Einhaltung von Prüfungs- und Abgabeterminen
- Verpflichtung zum regelmäßigen und zeitnahen abrufen der Nachrichten über die den Studierenden von der Fachhochschule Salzburg zur Verfügung gestellte FH-E-Mail-Adresse
- Bestimmungen über die Verwendung und Benutzung der von der Fachhochschule Salzburg zur Verfügung gestellten Infrastruktur
- Regelung zur möglichen Unterbrechung des Studiums
- Regelungen betreffend der Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen
Weitere Vertragsinhalte
- Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Richtlinien zur Entrichtung des Studienbeitrags/ÖH-Beitrags (Hier wird u.a. die Verpflichtung zur Zahlung des Studienbeitrags und ÖH-Beitrags geregelt.)
- Beendigung des Ausbildungsvertrages
- Anwendbares Recht ist österreichisches Recht
- Gerichtsstand