Für österreichische Bewerber*innen gelten die Zugangsvoraussetzungen als erfüllt, wenn die allgemeine Universitätsreife oder eine facheinschlägige berufliche Qualifikation und Zusatzprüfungen nachgewiesen werden können. Hier erfahren Sie mehr.
Allgemeine Hochschulreife
Als Zugangsvoraussetzung für Bewerber*innen mit österreichischer Vorbildung gilt die allgemeine Universitätsreife, nachgewiesen durch:
a) österreichisches Reifeprüfungszeugnis (Matura)
einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule wie z. B. Allgemeinbildende Höhere Schule Lang- bzw. Sonderform (AHS), Oberstufenrealgymnasium (ORG), Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten (HTL), Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HLW, HBLA), Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, Handelsakademien (HAK), Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) etc.
b) Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung (BRP) - auch Berufsmatura genannt - ist eine vollwertige Matura am zweiten Bildungsweg und ermöglicht uneingeschränkten Zugang zu einem Hochschulstudium in Österreich. Sie umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Angewandte Mathematik, Lebende Fremdsprache (z.B. Englisch) und einen berufsbezogenen Fachbereich.
Mehr Informationen zur Berufsreifeprüfung finden Sie hier.
c) Studienberechtigungsprüfung
Wenn Sie schon wissen, welches Studium Sie anstreben, so ist auch die Studienberechtigungsprüfung eine Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzungen für dieses Studium zu erfüllen. Mit der Studienberechtigungsprüfung erlangen Sie eine auf eine Studienrichtungsgruppe eingeschränkte Zugangsberechtigung, welche an allen österreichischen Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gültig ist.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen, Anforderungen und der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für Ihr Wunschstudium finden Sie hier.
d) Abgeschlossenes mindestens dreijähriges Studium
an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung mit 180 ECTS
Bewerber*innen ohne Matura bzw. allgemeine Universitätsreife können die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der FH Salzburg noch durch einen weiteren Weg erfüllen:
e) Berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung(en)
Wenn Sie bereits facheinschlägig vorqualifiziert sind (z.B. Lehrabschluss, Ausbildung, Berufsbildende Mittlere Schule, uä), so können Sie einen Antrag auf Zulassung mittels beruflicher Qualifikation mit Zusatzprüfungen stellen. In diesem Fall werden Ihnen (wenn es der Studiengang erfordert) Zusatzprüfungen vorgeschrieben. Dieser gilt als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen speziell für Ihr Wunschstudium an der FH Salzburg.
Mehr Informationen zu Voraussetzungen, Anforderungen und der Beantragung lesen Sie hier.