Die FH Salzburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fh-salzburg.ac.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Dokumente: Zur Verfügung gestellte PDF- und Office-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Eine Verbesserung soll durch eine standardisierte Erzeugung der Dokumente und einer gezielten Schulung des Personals erfolgen.
- Redaktionelle Inhalte: Die Auszeichnung redaktioneller Inhalte entspricht nicht vollständig der angestrebten Konformitätsstufe. Eine Verbesserung soll durch Schulungen der Redakteur*innen und dem Bereitstellen von Unterlagen zur Erstellung barrierefreier Inhalte erzielt werden.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Text-Alternative für Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
- Live übertragene Videos
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der FH Salzburg durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2021 überprüft.
Feedback
Anlässlich des Relaunches der Website im Februar 2020 wurde großes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung der Website gelegt.
Sollten Sie dennoch Hindernisse, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, entdecken, können Sie uns dies gerne per E-Mail mitteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.