Mit Erasmus+ haben Sie die Chance, ein Semester oder ein ganzes Jahr an einer europäischen Partneruniversität zu studieren.
Bewerbungsprozess an der FH Salzburg - 1. Schritt
Das Erstgespräch zu einem möglichen Auslandsaufenthalt findet immer im Studiengang statt. Im Speziellen durch den*die International Academic Advisor (IAA).
Sie wissen nicht, wer Ihr*Ihre International Academic Advisor (IAA) ist? Hier geht's zur Übersicht.
In einem Erstgespräch mit Ihrer*Ihrem International Academic Advisor (IAA) können u.a. folgende Fragen geklärt werden:
- Voraussetzungen und Kriterien für einen Auslandsaufenthalt am jeweiligen Studiengang
- ECTS-Mindestkriterien
- Geeignete Partnerhochschulen für Ihren Studiengang
- Auswahl und Anrechnung von Lehrveranstaltungen
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit haben oder wenn Sie Ihr*e Kind*er zu dem Auslandsstudium mitnehmen, gehören Sie eventuell zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen. In diesem Fall können Zuschüsse (Top-ups) beantragt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der FHS im Bereich Inklusion, bei FAQ 20 bzw 21 oder kontaktieren Sie das International Office.
In myFHS finden Sie Berichte über Auslandsaufenthalte von Studierenden nach Land und Studiengang geordnet.
Es liegen uns jedoch nicht von allen Partnerhochschulen Berichte vor.
Wenn gewünscht, kann die Outgoing-Koordinatorin auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoing-Studierenden, die ein Auslandssemester an derselben Partnerhochschule absolviert haben, herstellen.
Nach erfolgtem Erstgespräch mit Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) müssen Sie sich fristgerecht zwischen 15.12. und 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und Sommersemester bewerben:
Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular im Suchportal von Mobility- Online, das am 15.12. freigeschalten wird.
Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung an der FH Salzburg lautet wie folgt:
zwischen 15.12. und 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und Sommersemester
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA), ob für Ihren Studiengang noch zusätzliche interne Fristen (davor) gelten.
Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Prozessschritte und die Zuständigkeiten:
Wer | Prozessschritt |
---|---|
Studierende |
|
Outgoing-Koordinatorin des International Offices (IO) |
|
International Academic Advisor (IAA) |
|
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist in Mobility Online (15.1.) wird Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) gesichtet und er/sie entscheidet nach den folgenden studiengangsübergreifenden Kriterien, ob Ihre Bewerbung für ein Auslandssemester akzeptiert wird:
- Studienerfolg und Studienfortschritt (keine kommissionelle Prüfung ausstehend)
- Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache
- Motivation, sich Einblicke in Sprache und Kultur des Gastlandes zu verschaffen
- Motivation für das Auslandssemester und für die Wahl der Partneruniversität
- Anerkennungsmöglichkeit der geplanten Kurse an der Partneruniversität für das Studium an der FH Salzburg
- Engagement im Studiengang (Mitarbeit an studiengangsrelevanten Projekten, Mitarbeit im Studiengang als Studierendenvertreter*in, Betreuung ausländischer Gaststudierender als Buddy, gesellschaftliches Engagement)
Zusätzliche studiengangsspezifische Kriterien:
In einigen Studiengängen gelten allerdings noch zusätzliche interne Kriterien. Diese werden in der Regel durch Ihren*Ihre International Academic Advisor (IAA) während der Infoveranstaltung zum Auslandssemester kommuniziert.
Annahme Ihrer Bewerbung:
In der Regel erfahren Sie 2-3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also ca. Mitte bis Ende Februar, ob Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) angenommen wurde (per E-Mail)
Ablehnung Ihrer Bewerbung:
Sollte Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) bzw. dem Studiengangsleiter abgelehnt werden, wird Ihnen dies persönlich mitgeteilt.
Im nächsten Schritt bespricht das International Office in einem "Platzvergabe-Meeting" die aus allen Studiengängen vorliegenden Bewerbungen mit den entsprechenden IAA. Dieser Termin findet ca. 2-3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt. Als Ergebnis dieses Meetings können sich für Sie mehrere Szenarien ergeben:
1. Nominierung an erster Priorität möglich:
Wenn eine Nominierung an Ihrer ersten Priorität möglich ist, wird Ihnen diese via E-Mail mitgeteilt. Im nächsten Schritt werden Sie durch die Outgoing-Koordinatorin an der Partnerhochschule unter Berücksichtigung der jeweiligen Nominierungsfrist nominiert.
2. Nominierung an zweiter oder dritter Priorität möglich:
Sollte aufgrund von fehlenden Plätzen eine Nominierung an Ihrer ersten Priorität nicht möglich sein, wird Ihr*Ihre IAA mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um zu besprechen, an welcher anderen Universität (Priorität 2 oder Priorität 3) Sie nominiert werden können.
Nominierungsfristen - wichtiger Hinweis:
An jeder Partnerhochschule gelten andere Nominierungsfristen.
In den skandinavischen Ländern beginnt der Nominierungszeitraum tendenziell früher als in südlichen Ländern (Spanien, Portugal, Italien), da auch das Semester an skandinavischen Partnerhochschulen früher startet. Lassen Sie sich daher nicht verunsichern, wenn Ihr*Ihre Kommilitonen*in bereits nominiert wurden, Sie aber noch nicht. Dies hängt mit den geltenden Fristen und Prozessschritten an Ihrer Partnerhochschule zusammen.
Der Outgoing-Kooridinatorin des IO liegen die Fristen vor und Sie können sicher gehen, dass sie Ihre Nominierung fristgerecht durchführen wird.
Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule - 2. Schritt
Sobald die Nominierungsphase an Ihrer Partnerhochschule startet (in den meisten Fällen beginnt diese Anfang März für das darauffolgende Wintersemester) bzw. Anfang Oktober für das darauffolgende Sommersemester und ist für 2 Monate offen), nominiert Sie die Outgoing-Koordinatorin an der Partnerhochschule über eine dieser zwei Methoden:
1. Nominierungsmail durch die Outgoing-Koordinatorin an die Partnerhochschule (mit Ihnen und Ihrem*Ihrer IAA sowie allen weiteren Studierenden, die an der Partnerhochschule nominiert werden,in Kopie)
2. Nominierung über eine Mobility Software wie z.B. Mobility Online durch die Outgoing-Koordinatorin
Bei Nominierung über eine Mobility Software erhalten Sie von der Partnerhochschule eine automatische Bestätigungsmail mit weiteren Informationen zur Bewerbung an der Partnerhochschule.
Wichtig:
Zwischen der Bewerbung an der Fachhochschule Salzburg und der Nominierung an der Partnerhochschule sind für Sie keine weiteren Schritte zu erledigen.
Nachdem die Nominierung an der Partnerhochschule akzeptiert wurde, müssen Sie sich nochmals selbstständig an dieser bewerben
Wichtig!
Eine Rückmeldung der Partnerhochschule nach erfolgter Nominierung kann bis zu 2 Wochen oder sogar bis zu einem Monat (vor allem in den südlichen Ländern) dauern, da den Partnerhochschule oft mehrere hundert Nominierungen von allen Partnerinstitutionen vorliegen. Lassen Sie sich daher auch hier nicht verunsichern, wenn dies etwas dauert.
Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule:
Alle Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule. Bitte bedenken Sie, dass die benötigten und einzureichenden Unterlagen von Hochschule zu Hochschule variieren können (Motivationsschreiben, CV, Sprachnachweis etc.). Meist erhalten Sie von der Partnerhochschule einen „Factsheet“, in dem der Bewerbungsprozess und die dafür zu beachtenden Fristen genau beschrieben sind. In vielen Fällen finden Sie darin auch bereits Informationen zu z. B. Wohnungssuche, Lebenserhaltungskosten, Campusleben, Welcome Days, Academic Calendar (mit Start- und Enddatum des Semesters) usw.
Wichtig:
Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, Ihre Bewerbung fristgerecht an der Partnerhochschule abzuschließen. Auch der Bewerbungsprozess und die dabei geltenden Fristen sind je nach Partnerhochschule unterschiedlich. Generell enden aber auch hier die Fristen in Skandinavien eher früher und im Süden eher später.
Im Normalfall werden nominierte Studierende von der Partnerhochschule akzeptiert, nur sehr selten abgelehnt.
Wichtig:
Die Letztentscheidung liegt aber immer bei der Partnerhochschule und kann nicht vom International Office der FH Salzburg oder Ihrem*Ihrer IAA beeinflusst oder abgeschätzt werden.
Letter of Acceptance:
War Ihre Bewerbung erfolgreich , erhalten Sie von der Partnerhochschule einen Letter of Acceptance. Dieser enthält in der Regel auch das offizielle Anfangs- und Enddatum des Semesters.
Wichtig:
Wann Sie den Letter of Acceptance erhalten, ist ebenso an jeder Partnerhochschule unterschiedlich. Dem International Office der FH Salzburg liegen dazu keine Übersicht vor. In einigen Fällen finden sich dazu allerdings Angaben im Fact Sheet der Partnerhochschule oder auf der jeweiligen Webseite.
Meist dauert der gesamte Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule (von der Bewerbung bis zur Zusage) 2 - 3 Monate.
Ablehnung:
Für den Fall, dass Ihre Bewerbung nicht angenommen wurde, teilt Ihnen dies die Partnerhochschule ebenso schriftlich mit und informiert auch die Outgoing-Koordinatorin der FH Salzburg darüber.
Nach Rücksprache mit dem*der IAA können Sie an einer anderen Partnerhochschule nominiert werden, falls es noch Plätze gibt und die Nominierungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
Wir empfehlen Ihnen, sich so früh möglich mit der Wohnungssuche und Reiseplanung zu beschäftigen, jedoch mit der finalen Zusage bwz. Buchung dieser naturgemäß zu warten, bis Sie die Bestätigung über einen Studienplatz (Letter of Acceptance) Ihrer Partnerhochschule erhalten haben.
Unterkunft:
Häufig stellen Partnerhochschulen Unterkünfte in Studierendenwohnheimen oder in der Nähe des Campus zur Verfügung. Informationen dahingehend finden sich auf der Website der Partnerhochschule oder werden Ihnen direkt vom International Office der Partnerhoschule übermittelt, sobald diese bezüglich der Bewerbung mit Ihnen Kontakt aufnimmt. (Fact sheet).
Wenn gewünscht, kann die Outgoing-Koordinatorin auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoing-Studierenden, die ein Auslandssemester an derselben Partnerhochschule absolviert haben, herstellen.
Nein, Studierende der FH Salzburg sind an den Partnerhochschule (sowohl an Erasmus+ Partnerhochschulen als auch an Übersee-Partnerhochschulen) studiengebührenbefreit.
Während des Auslandssemesters bleiben Sie Studierende*r der FH Salzburg. Die Studiengebühren an der FH Salzburg und der ÖH-Beitrag sind weiterhin zu bezahlen.
Ein Versicherungsschutz ist für alle Auslandsaufenthalte verpflichtend vorgesehen.
Wichtig: Es liegt in Ihrer Verantwortung, für einen ausreichenden internationalen Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflicht- und Krankenversicherung) für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalt zu sorgen. Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen.
ÖH-Beitrag = Unfall- und Haftpflichtversicherung
Mit der Bezahlung des ÖH-Beitrages ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf Unfälle bzw. Schäden im Rahmen Ihres Studiums (am Campus der Gastuniversität und auch am Weg dorthin). Freizeitunfälle/-schäden sind nicht inkludiert.
Weitere Informationen zum ÖH-Beitrag finden Sie auf der ÖH-Website.
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Die Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card bietet eine Krankenversicherung in allen EU/EWR-Ländern (inkl. Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Informieren Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über den Versicherungsschutz in Ihrem Gastland.
Die Gültigkeit der Karte ist vor Antritt des Auslandsaufenthalts zu überprüfen. Alle Felder auf der Rückseite der e-card sollen vollständig ausgefüllt sein. Sollten Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, kontaktieren sie vor Reiseantritt Ihren Krankenversicherungsträger. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gastinstitution, ob eine besondere Versicherung für den Auslandsaufenthalt empfohlen wird.
Online Learning Agreement (OLA)
Seit 2021 müssen Learning Agreements verpflichtend digital über die Plattform Online Learning Agreement (OLA) erstellt und gehandhabt werden.
Anleitung OLA:
Die FH Salzburg stellt dafür eine Anleitung bereit, in der von der Registrierung über Eintragen der Kurse bis hin zum Unterschriftenprozess alle Schritte, die für die erfolgreiche Erstellung und dem Abschluss eines OLAs notwendig sind, genau beschrieben sind. Darüber hinaus beinhaltet sie auch wichtige Nutzungshinweise.
Wichtig:
Bitte lesen Sie diese Anleitung aufmerksam durch und erstellen Sie Ihr OLA mithilfe der Anleitung. Wir bitten um Verständnis, dass Ihr*Ihre* IAA oder die Outgoing-Koordinatorin nur individuelle Fragen beantworten kann, die nicht bereits in dieser Anleitung beantwortet wurden.
Hier geht's zur OLA-Anleitung.
No loss of progress-Prinzip der EU-Kommission: In einem Erasmus+ Aufenthalt sollten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester nachgewiesen werden.
Wenn Lehrveranstaltungen an der FH Salzburg absolviert und benotet werden (z. B.: Praktikum, Begleitseminar zur Bachelor-/Masterarbeit, die Bachelor-/Masterarbeit), reduziert sich der im Ausland zu absolvierende ECTS-Umfang entsprechend.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren*Ihre International Academic Advisor (IAA).
Wichtig:
Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten, müssen als Minimalerfordernis drei ECTS-Credits pro Monat absolviert werden. Die Österreichische Nationalagentur (OeaD) gibt auch eine Mindestdauer von zwei ganzen Monaten vor.
Erasmus+ Förderung
Der Prozess für den Erhalt der Erasmus+ Förderung in Mobility Online kann erst gestartet werden, nachdem Sie eine fixe Zusage von Ihrer Partnerhochschule (Letter of Acceptance) erhalten haben. Detaillierte Informationen zur Abwicklung der Erasmus+ Förderung erhalten Sie zeitnah von Ihrer Outgoing-Koordinatorin.
Die Erasmus+ Förderung dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die Berechnung erfolgt taggenau durch Bekanntgabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts.
Die Erasmus+ Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt, für die in Österreich folgende Zuschusshöhen festgelegt wurden:
NEU: Fördersätze für das Studienjahr 2024/25
Ländergruppe | Länder | Monatlicher Zuschuss in Euro |
---|---|---|
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden | 520 |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 470 |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 470 |
Hinweis: Ein Monat wird laut Erasmus+ Richtlinien pauschal mit 30 Tagen berechnet
Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität angewendet werden!
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!
Wichtig:
Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten, müssen als Minimalerfordernis drei ECTS-Credits pro Monat an der Partnerhochschule absolviert werden. Die Österreichische Nationalagentur (OeaD) gibt auch eine Mindestdauer von zwei ganzen Monaten vor.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erasmus+ Förderung! Die Vergabe ist an die Budgetverfügbarkeit pro Studienjahr gebunden.
Die neue Reisekostenunterstützung stellt einen Zuschuss zu den Kosten dar, die den Teilnehmenden für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen.
Die Höhe der Reisekostenunterstützung richtet sich nach der zurückgelegten Distanz, die mit Hilfe des Distance Calculators berechnet wird (Start: Adresse der Heimathochschule, End: Adresse der Partnerhochschule) und Verkehrsmittel (siehe Tabelle unten).
Generell gilt die Regel, dass die Teilnehmenden bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen.
Entfernung | umweltfreundliches Reisen | nicht umweltfreundliches Reisen |
---|---|---|
10–99 km | 56 EUR | 28 EUR |
100–499 km | 285 EUR | 211 EUR |
500–1999 km | 417 EUR | 309 EUR |
2000–2999 km | 535 EUR | 395 EUR |
3000–3999 km | 785 EUR | 580 EUR |
4000–7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Bei umweltfreundlicher Anreise (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft ab zwei Personen, Fahrrad) wird eine zusätzliche Unterstützung in Form von Reisetagen gewährt.
In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es einen zusätzlichen Zuschuss - ein sogenanntes Top-up - für Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie das top-up "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" in Höhe von 250 EUR zusätzlicher Erasmus+ Förderung pro Monat beantragen.
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung des Top-ups ist nicht möglich!
Darüber hinaus kann Inklusionsunterstützung beantragt werden, die die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken soll, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen.
Wichtig: Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Office. Ein Antrag auf Inklusionsunterstützung mit einer detaillierten Kostenaufstellung muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Mobilität an die Nationalagentur geschickt werden.
Für Erasmus+ Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll ein Erasmus+ Aufenthalt ohne zusätzliche finanzielle Belastung möglich sein. In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es daher einen zusätzlichen Zuschuss - ein sogenanntes Top-up - für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit:
Top-up "Fewer Opportunities":
- Studierende mit einer Behinderung
- Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
können das Top-up (zusätzlich EUR 250 pro Monat) "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" beantragen.
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:
- bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
- bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung des Top-ups ist nicht möglich!
Darüber hinaus kann Inklusionsunterstützung beantragt werden, die die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken soll, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen (v.a. Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen)
Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden?
Einige Beispiele (Auswahl):
- Reisekosten für für notwendige medizinische Kontrolluntersuchungen im Heimatland etc.
- Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Mitschreibtutor/innen
- Versandkosten, Transportkosten etc.
Wichtig: Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Office. Ein Antrag auf Inklusionsunterstützung mit einer detaillierten Kostenaufstellung muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Mobilität an die Nationalagentur geschickt werden.
Die Zuschussvereinbarung zwischen dem*der Teilnehmer*in und der FH Salzburg bildet die vertragliche Grundlage für den Erhalt der Erasmus+ Förderung und muss mit qualifizierter digitaler Signatur (sproof) unterzeichnet werden.
Nachdem Sie die unterzeichnete Zuschussvereinbarung in der Mobilitäts-Software Mobility Online hochgeladen haben, kann die Erasmus+ Förderung ausbezahlt werden.
Sie erhalten 80% vor oder zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts und nach erfolgreichem Abschluss die restlichen 20% der Fördersumme.
OLS bietet Erasmus+ Studierenden die Möglichkeit, vor und während ihrer Mobilitätsphase sprachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen sowie ihre Sprachkompetenzen in der Unterrichts- oder Arbeitssprache evaluieren zu lassen.
Alle Erasmus+ Outgoing-Studierenden (Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte) müssen sich vor dem Start einem verpflichtenden Assessment unterziehen. Das Assessment ist Voraussetzung für die Mobilität (ausgenommen sind Muttersprachler*innen) und muss in der von Ihnen angegebenen Unterrichtssprache (Teaching Language) absolivert werden. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal.
Das zweite Assessment sowie die Teilnahme an den Sprachkursen sind freiwillig. Die Assessments stehen in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung.
Gerne weisen wir Sie auch mögliche Beantragung einer zusätzlichen Auslandsbeihilfe bei Bezug einer österreichischen Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums über die Stipendienstelle hin: Auslandsbeihilfe bei Studienbeihilfe
Die Beantragung dieser ist jedoch komplett eigenständig von Ihnen zu organisieren.
Gerne verweisen wir Sie zu versicherungsrechtlichen Fragen auf die Seite der Österreichischen Gesundheitskasse: Studieren & Arbeiten im Ausland
Auslandsaufenthalte sind möglich, dennoch sind folgende Punkte vor Antritt des Auslandsaufenthalts unbedingt zu beachten:
Reisewarnungen: informieren Sie sich regelmäßig auf der Website des österreichischen Außenministeriums über die aktuelle Covid19-Situation in Ihrem Gastland und eventuell geltende Reisewarnungen
Das Infektionssituation im Gastland kann sich während Ihres Aufenthalts verschlechtern (höhere Inzidenz, neue Virus-Variante, Überlastung der Spitäler, steigendes Risiko an Covid-19 zu erkranken)
Es kann zu Studienverzögerung aufgrund eventueller Stornierung oder Erkrankung kommen
Zusätzliche Kosten oder nicht erstattungsfähige Kosten können entstehen
Negative Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz können sich ergeben
Im Krankheitsfall besteht keine Garantie auf Rückholmöglichkeit ins Heimatland
Die Fachhochschule Salzburg übernimmt keine Haftung
Die Rahmenbedingungen des Versicherungsschutzes sind vorab zuklären
Ob ein Auslandssemester bei Ihrer europäischen Gastuniversität stattfinden kann, erfahren Sie hier https://covid.uni-foundation.eu/
Ein Online-Studium im Heimatland kann nicht gefördert werden
Im Falle einer Stornierung ist das International Office, Ihr*e IAA und Ihr Studiengangs-Office zu kontaktieren
Sondersituation Schweiz
Die obenstehenden Prozesschritte 1 bis 2 gelten auch für ein Auslandssemester in der Schweiz.
Die Förderung erhalten Sie jedoch von der Schweiz und im Speziellen über die Förderschiene SEMP - Swiss-European Mobility Programme. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von den Ihrer schweizer Partnerhochschule, sobald sich diese mit Ihnen bezüglich der Bewerbung in Verbindung setzt.
Hier können Sie die die Erasmus+ Charter und die Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik nachlesen.
Sie haben weitere Fragen?
Kontaktieren Sie das Outgoing-Team des International Offices: outgoing@fh-salzburg.ac.at