Die Zulassung zum Studium ist die Berechtigung, ein bestimmtes Studium an einer Fachhochschule (oder einer Universität) aufnehmen zu können.
Der österreichische FH-Sektor bietet im Vergleich zum Universitätssektor breitere Zugangsmöglichkeiten (= Durchlässigkeitsprinzip).
Neben der (1) allgemeinen Universitätsreife (Reifeprüfung wie z.B. Matura oder Abitur, Berufsreifeprüfung, u.a) sieht der FH-Sektor (2) weitere Zugangsmöglichkeiten für folgende Berufsgruppen vor:
- Absolvent*innen des dualen Ausbildungssystems ("Lehrabschlüsse");
- Absolvent*innen von berufsbildenden mittleren Schulen sowie
- Personen mit spezifischen beruflichen Qualifikationen
In diesen Fällen sind jedoch verpflichtend Zusatzprüfungen abzulegen. Ferner besteht die Möglichkeit, eine (3) Studienberechtigungsprüfung abzulegen. Weitere Details zu diesen Zugangsmöglichkeiten (2 und 3) finden Sie unter dem Menüpunkt "Studienzulassung ohne Matura".