Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Green Building können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

1. Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

2. Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang Green Building ist der Studienrichtungsgruppe "Ingenieurwissenschaftliche Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Mathematik 2 sowie zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen. 

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Alseinschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor Smart Building zählen beispielsweise:

  • Lehrabschluss Bauwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik
  • Abschluss facheinschlägige berufsbildende mittlere Schule (BMS): Fachschulen für technische Berufe (drei- oder vierjährig)

Zu den genannten beruflichen Qualifikationen (Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule) sind Zusatzprüfungen in Deutsch, Mathematik 2 und Englisch 2 zu absolvieren. Die Zusatzprüfungen sind bis zum Eintritt in das zweite Studienjahr nachzuweisen.

Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor Green Building - Design &  Engineering gilt auch die Deutsche Fachhochschulreife in den Bereichen „Technik“, „Wirtschaft/Wirtschaft & Verwaltung“ oder „Gestaltung“, wenn auch eine einschlägige berufliche Qualifikation erworben wurde. In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen nachzuweisen.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-1023 oder -1022 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand 24.10.2024)