Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang „Soziale Innovation“ ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Die Facheinschlägigkeit der relevanten Bachelor- und gleichwertigen postsekundären Bildungsabschlüsse ist bei folgenden Abschlüssen gegeben:
- Diplom- bzw. Bachelorabschluss eines FH-Studiengangs Soziale Arbeit ODER
- Diplom einer dreijährigen Akademie für Sozialarbeit ODER
- Diplom einer zweijährigen Akademie für Sozialarbeit in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, abgeschlossenen Weiterbildung (60 ECTS) ODER
- Diplom- oder Bachelorabschluss eines facheinschlägigen Studiums (z.B. Soziologie, Philosophie, Recht und Wirtschaft, Erziehungswissenschaften, etc.)
In allen Fällen ist der Nachweis von jeweils mindestens 10 ECTS Leistungspunkten in „Sozialwissenschaften“ und mindestens 10 ECTS Leistungspunkten in „Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden“ gefordert.
Kernfachbereich | Mindestmaß ECTS | Anmerkungen |
---|---|---|
Sozialwissenschaften | 10 ECTS | Grundlagen der Sozialen Arbeit, der Soziologie, der Sozialpsychologie, der Erziehungswissenschaften, des politischen Systems, des Sozial- und Arbeitsrechts, der Organisationsentwicklung etc. |
Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden | 10 ECTS | Wissenschaftliches Schreiben und Arbeiten, quantitative und qualitative Sozialforschung, Statistik, Zukunfts- und Innovationsforschung etc. |
Der Masterstudiengang „Soziale Innovation“ wendet sich vorrangig an Berufstätige (einschließlich Wiedereinsteiger*innen).
Sprachkenntnisse
Für den Studiengang Soziale Innovation ist die Beherrschung folgender Sprachen entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Voraussetzung:
- Deutsch, Level C1
- Englisch, Level B2