Das Aufnahmeverfahren besteht aus folgenden Teilen:
Online-Bewerbung
Online-Bewerbung (bis 15.05.2025)
Die Zulassung für die Teilnahme am Infoabend wird an Bewerber*innen per E-mail erteilt.
Nach Zulassung erhalten Sie per E-Mail eine Einladung zum Info-Abend (siehe Schritt 2).
Teilnahme am Infoabend
Empfohlene Teilnahme am Infoabend (05.06.2025).
An diesem Abend können Sie Ihren priorisierten Terminwunsch für das Gruppengespräch angeben.
Gruppengespräch
Kommissionelles Gruppengespräch (16./17.06.2025)
Die Gespräche werden in Kleingruppen durchgeführt und dauern ca. eine Stunde.
Bewertungskriterien im Aufnahmeverfahren
Folgende Bewertungskriterien werden für das Aufnahmeverfahren herangezogen:
- Schriftliches Verfahren (Online-Bewerbung):
- Relevanz der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung für den Bereich der Sozialen Innovation
- Passgenauigkeit der Forschungsinteressen mit den Studienschwerpunkten
- Gruppenverfahren:
- Sozial-kommunikative Kompetenzen
- Personale Kompetenzen
- Analyse- und Reflexionsfähigkeit
Wichtig für Ihre Online-Bewerbung:
Die Bewerbung für das Masterstudium erfolgt online unter www.fh-salzburg.ac.at/online-bewerbung
Bitte halten Sie sich genau an die Vorgaben, da sonst Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Bevor Sie die Online-Bewerbung starten, bereiten Sie folgende Unterlagen/Dokumente auf Ihrem Computer vor und speichern sie im pdf-Format (pro Dokument max. 2 MB). (Bitte beachten Sie dabei, die Dokumente so zu benennen, dass sie klar erkennbar sowie zuordenbar sind. z.B. "Reisepass_Nachname.Vorname.pdf")
Folgende Unterlagen sind bei der Online-Bewerbung vollständig hochzuladen:
- Alle Seiten des Reifezeugnisses,
- Diplomzeugnis und -urkunde bzw. Bachelorzeugnis und -urkunde (Nachweis lt. Zugangsvoraussetzung)*,
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades des Vorstudiums*
- Reisepasskopie,
- Tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe des Titels der Abschlussarbeit des Vorstudiums) lt. Formular (Download).
- Motivationsschreiben (max. 2 Din-A4-Seiten, 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) lt. Formular (Download)
- Nachweis bei Namensänderung, z.B. Heiratsurkunde, falls ein anderer Name auf Zeugnissen aufscheint,
- Nachweis eventuell schon weiterer erworbener akad. Titel
WICHTIG:
Wenn Sie Abschlusszeugnisse, die Sie zum Studium berechtigen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, zur Online-Bewerbung hochladen wollen, beachten Sie im Vorfeld die Informationen für Bewerber*innen mit internationalen Qualifikationen. Bewerber*innen mit deutscher Vorbildung können sich hier informieren.
* Nur Zeugnisse/Urkunden über den Nachweis der Zugangsvoraussetzung können, sofern diese zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung noch nicht vorliegen und nur in diesem Fall, bis zu Studienbeginn nachgereicht werden.
Info für Bewerber*innen aus Drittstaaten/Non-EU:
Bitte beachten Sie, dass für Non-EU-Bewerber*innen die Bewerbungsfrist 31. März ist. Bis zu diesem Datum müssen alle geforderten Unterlagen - wenn notwendig beglaubigt und übersetzt - vorliegen!
Bitte beachten Sie außerdem die Richtlinie zur Anzahlung auf die Studiengebühr für Bewerber*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (PDF).