Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Studienabschluss. Personen, die in der Gesundheits- und  Krankenpflege arbeiten möchten und einen Studienabschluss außerhalb eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz vorweisen, können an Fachhochschulen einen Antrag auf Nostrifizierung stellen. Das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege bietet die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen an der FH Salzburg zu absolvieren. 

Studienform:berufsermöglichend (Die Lehrveranstaltungen finden alle zwei Wochen donnerstags statt.)
Dauer:ca. 6 Monate (nächster Start voraussichtlich im Herbst 2025) 
Studienort:Campus Urstein (Wissenspark)
Abschluss:Erreichung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Nostrifizierungsverfahrens + Berufsberechtigung
Achtung: Je nach individuell vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen kann das Absolvieren zusätzlicher Lehrveranstaltungen oder Praktika erforderlich sein. 
Kosten:2.000 Euro bei mind. 15 Teilnehmer*innen (bei geringerer Teilnehmer*innenzahl erhöht sich die Teilnahmegebühr) 
Unterrichtssprache:Zugangsvoraussetzungen: Deutsch B2

Warum ein Basismodul zur Nostrifizierung für Gesundheits- und Krankenpflege?

Die Nostrifizierung ist ein Verfahren, bei dem ausländische Diplome und Studienabschlüsse in Österreich anerkannt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden üblicherweise Kompensationsmaßnahmen vorgeschrieben, um die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der inländischen Ausbildung zu erreichen. Durch das Basismodul werden die meisten dieser Kompensationsmaßnahmen (Lehrveranstaltungen und Praktika) abgedeckt.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Kompensationsmaßnahmen und abgeschlossenem Nostrifizierungsverfahren sind Sie berechtigt, sich in Österreich in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen und danach als Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in zu arbeiten. 

Nachdem Sie alle Dokumente zu Ihrem Antrag auf Nostrifizierung vollständig eingebracht haben, wird der Bescheid mit dem die Kompensationsmaßnahmen vorgeschrieben werden, binnen drei Monaten erlassen.

©www.wildbild.at

Nostrifizierung an der FH Salzburg

Weitere Infos zur Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Unterseite.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei der Nostrifizierung geht es darum, ausländische Abschlüsse und Qualifikationen in Österreich anzuerkennen und ihre Gleichwertigkeit mit österreichischen Bildungsabschlüssen zu prüfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Ausbildung, die im Ausland erworben wurde, den Anforderungen und Standards in Österreich entspricht. Dies ist nur in bestimmten Berufen erforderlich.

Die Nostrifizierung stellt also fest, ob ein ausländischer Abschluss in Österreich als gleichwertig anerkannt wird, sodass die Person in ihrem erlernten Beruf arbeiten kann. Sie ermöglicht es Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, ihre Qualifikationen auch hierzulande zu nutzen.

  1. Antrag auf Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses
    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an studienrecht@fh-salzburg.ac.at. Die inhaltliche Bearbeitung des Antrags auf Nostrifizierung erfolgt erst ab vollständigem Einlangen sämtlicher Unterlagen bei der FH Salzburg. Für eine persönliche Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig.
  2. Prüfung des Antrags
    Bei der Nostrifizierung wird gemäß § 6 Abs 6 und Abs 7 FHG geprüft, ob das ausländische Studium des*der Antragstellers*in hinsichtlich der Anforderungen, des Gesamtumfanges, sowie der Studieninhalte so aufgebaut ist, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Fachhochschul-Studiengang als gleichwertig anzusehen ist. Dazu wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.
  3. Online-Bewerbung für das Basismodul
    Wenn ein Bescheid vorliegt, mit dem Kompensationsmaßnahmen vorgeschrieben wurden, ist es notwendig, sich online für das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege anzumelden. Alle Informationen dazu erhalten Sie per Mail. 

Studierende, die durch eine Agentur vertreten sind, sollten sich direkt an die Agentur wenden, um Informationen zum Visumsverfahren im Zusammenhang mit der Nostrifizierung ihres Abschlusses zu erhalten. 

Alle anderen Studierenden können sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Inneres beraten lassen. 

Die Finanzierung des Kurses im Rahmen der Nostrifizierung kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  1. Arbeitgeberfinanzierung:
    Bei vielen Studierenden, die ihren Abschluss nostrifizieren möchten, übernehmen die Arbeitgeber*innen einen Teil oder die gesamten Kosten. Dies ist besonders in Berufen der Fall, bei denen eine nostrifizierte Qualifikation erforderlich ist, um im Beruf arbeiten zu können. Arbeitgeber finanzieren oft die notwendigen Schritte zur Nostrifizierung oder bieten Unterstützung durch die Übernahme von Studiengebühren und anderen damit verbundenen Kosten an.
  2. Vertragliche Vereinbarungen mit Agenturen:
    In vielen Fällen haben Studierende, die durch eine Agentur vertreten werden, eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Agentur die Kosten für die Nostrifizierung übernimmt oder einen Teil der finanziellen Belastung trägt. Solche Vereinbarungen sind häufig Teil des Dienstleistungsvertrags mit der Agentur.
  3. Selbstfinanzierung:
    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Nostrifizierung und das Basismodul selbst zu tragen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Institution oder Agentur genau über die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege dauert ca. sechs Monate. Die Lehrveranstaltungen finden zum Großteil alle zwei Wochen donnerstags (ganztags) statt. 

Das Curriculum finden Sie hier

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