Die Zugangsvoraussetzung zu österreichischen FH-Masterstudiengängen (§ 4 Abs 4 FHG) ist durch folgende Vorbildungen nachzuweisen:
- Abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang ODER
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mind. 3 jährig)
Zusätzlich ist als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang auch die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen (z.B. Matura, Abitur,...)
Die Auskünfte darüber, welche konkreten Bachelor- bzw. postsekundären Bildungsabschlüsse für einen bestimmten FH-Masterstudiengang als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten, finden Sie unter der Rubrik Zugangsvoraussetzung des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktieren Sie bitte das zuständige Departmentoffice. Weiter informiert Sie das Departmentoffice auch darüber, ob ein Mindest-ECTS-Ausmaß in gewissen Bereichen gefordert wird.
Beglaubigung von Urkunden
Bewerber*innen müssen vor dem Einreichen ihre ausländischen Urkunden beglaubigen lassen, falls keine völkerrechtliche Vereinbarung vorliegt. Bitte entnehmen Sie dem Informationsblatt des BMBWF zur Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen ob eine Beglaubigung bzw. welche Beglaubigung in Ihrem Fall notwendig ist:
Hilfreiche Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie außerdem im Infoblatt Beglaubigung für internationale Bewerber*innen (pdf).
Fristen für NON-EU Bewerbungen
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für Non-EU Bewerber*innen endet bereits am 31.03.! (Ausnahme Studiengang Human-Computer Interaction HCIE-M: Frist endet bereits am 28.02.).
Für Bewerber*innen aus EU-Staaten finden Sie die geltende Bewerbungsfrist je Studiengang direkt auf der jeweiligen Seite "Termine".
Sprachkenntnisse Deutsch
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Voraussetzung für die meisten Studiengänge an der FH Salzburg.
Die erforderlichen Deutschkenntnisse für Studiengänge an der FH Salzburg sind je nach Studiengang unterschiedlich. (Siehe Zugangsvoraussetzungen beim jeweiligen Studiengang).
In den meisten Fällen ist gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ein Nachweis von Level B2 - C1 gefordert. Der Nachweis für alle Studiengänge mit Studienstart im Wintersemester spätestens bis zum 31.10. des ersten Semesters vorzulegen. Für Studiengänge mit Start im Sommersemester muss der Sprachnachweis bis 15.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.
Folgende Zeugnisse werden in der Regel als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Level B2) anerkannt:
- Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bwz. einer österreichischen oder deutschen Auslandschule
- Erfolgreiche Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung, Ergänzungsprüfung oder Zusatzprüfung hinsichtlich Deutsch (Vorstudienlehrgang an österreichischen Universitäten, anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen)
- "ÖSD Zertifikat B2" des Österreichisches Sprachdiplom Deutsch
- „TestDaF“ - Test Deutsch als Fremdsprache - mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
- „Goethe-Zertifikat B2“ des Goethe-Instituts
- telc Deutsch "telc Deutsch B2" oder "telc Deutsch B2 + Beruf"
- Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) - zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber*innen (DSH-2)
- ÖIF-Zertifikat B2 (Österreichischer Integrationsfond)
In begründeten Einzelfällen kann die Beurteilung der Sprachkenntnisse durch die zuständige Studiengangsleitung im Zuge des Aufnahmeverfahrens vorgenommen werden.
Sprachkenntnisse Englisch
Weiters ist bei den meisten deutschsprachigen Studiengängen vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in einzelnen Curricula die Beherrschung der englischen Sprache ebenfalls eine Voraussetzung des Studiums. Die erforderlichen Englischkenntnisse (siehe Zugangsvoraussetzungen beim jeweiligen Studiengang) sind für alle Studiengänge mit Studienstart im Wintersemester spätestens bis zum 31.10. des ersten Semesters vorzulegen. Für Studiengänge mit Start im Sommersemester muss der Sprachnachweis bis 15.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.
Folgende Prüfungen werden in der Regel als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache (Level B2) anerkannt:
- TOEFL: mindestens 87 Punkte
- IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5 Punkte
- Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2
- IB Diploma mit Schulfach Englisch
- Ergänzungsprüfung Englisch
- Studienberechtigungszeugnis mit abgelegter Prüfung im Fach Englisch
- Studienabschlussurkunde und Transcript of Records/Diploma Supplement eines englischsprachigen Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Anzahlung auf die Studiengebühr für Interessent*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat
Die FH Salzburg hebt von Interessent*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (alle Staaten außer EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) eine Anzahlung auf die Studiengebühr ein. Davon nicht betroffen sind Interessent*innen für die mit der Paris-Lodron-Universität Salzburg (PLUS) gemeinsam eingerichteten Joint-Studiengänge (HCIE-M - Human-Computer Interaction und AISE-M - Applied Image and Signal Processing. Interessent*innen die ein Studium an der FH Salzburg aufnehmen, wird die bezahlte Anzahlung auf die Studiengebühr (Studienbeitrag und ÖH-Beitrag) des ersten Semesters angerechnet, andernfalls wird die Anzahlung retourniert. Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie der Richtlinie zur Anzahlung auf die Studiengebühr (PDF).