FH-Kollegium

Das Fachhochschulkollegium nimmt sämtliche Aufgaben des Fachhochschulgesetzes (FHG) in der geltenden Fassung wahr und stellt die Autonomie der Fachhochschule sicher. Die Gesamtleitung obliegt dem Rektorat.

Die Mitglieder des FH-Kollegiums

Vorsitz
Dominik Engel, FH-Rektor

Stellvertretender Vorsitz
Günther Grall, FH-Vizerektor

Studiengangsleitung (Hauptmitglied / Ersatzmitglied)
Martin Lu Kolbinger /  Ruth Resch - Department Angewandte Sozialwissenschaften
Hilmar Linder / Josef Schinwald - Department Creative Technologies
Stefan Netsch, / Alexander Petutschnigg - Department Design and Green Engineering
Geja Oostingh / Katharina Radak-Scherer - Department Gesundheitswissenschaften
Martina Sageder / Eva Brucker - Department Business & Tourism
Stefan Wegenkittl / Sascha Frohwerk - Department Information Technologies and Digitalisation

Lehr- und Forschungspersonal (Hauptmitglied / Ersatzmitglied)
Daniela Molzbichler / Sabrina Stattmann - Department Angewandte Sozialwissenschaften
Mario Jooss / Ingrid Hovdar-Stojakovic - Department Business & Tourism
Brigitte Jellinek / Julia Schwarzacher - Department Creative Technologies
Alina Meindl / Elisabeth Wieder  - Department Design and Green Engineering
Melanie Roth / Roland Joachimbauer - Department Gesundheitswissenschaften
Julia Schwarzer / Dejan Radovanovic - Department Information Technologies and Digitalisation

Studierendenvertretung
Melanie Günther, Betriebswirtschaft (Master)
Dragana Knezevic, Betriebswirtschaft (Bachelor)
Remalia Andrada Maghiar, Holztechnologie & Holzbau (Master)
Ferdinand Alexander Schimana, MultiMediaTechnology (Master)
Ersatzmitglieder: Joshua Fischer, Holztechnologie & Holzwirtschaft (Bachelor); Ferdinand Vennemann, MultiMediaArt (Bachelor)

Stand: 01.11.2024

Geschäftsordnung und Satzung

Gemäß § 10 Abs. 3 Z 10 des Fachhochschulgesetzes (FHG) zählt zu den Aufgaben des Kollegiums die Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter.

Das FHG legt darüber hinaus fest, dass in der Satzung jedenfalls die Studien- und Prüfungsordnungen, die Wahlordnung für das Kollegium, die Einrichtung allfälliger Arbeitsausschüsse und deren Statuten, Bestimmungen über Präsenzquoten des Kollegiums, Gleichstellungsplan, Bestimmungen über die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung sowie Richtlinien für die sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens und über Verleihung von akademischen Ehrungen aufzunehmen sind und dass die Satzung in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist. Zudem ist die Studienberechtigungsprüfung (§ 5 FHG) in der Satzung zu regeln.

Beschwerdekommission des FH-Kollegiums

Laut § 10 Abs 6 FHG haben Studierende und AufnahmewerberInnen die Möglichkeit beim FH-Kollegium Beschwerden gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung einzubringen.

Die Beschwerden können persönlich eingebracht werden. Direkte Ansprechperson ist die FH-Kollegiumsleitung:  rektorat@fh-salzburg.ac.at

Zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung kann vom FH-Kollegium eine Beschwerdekommission eingerichtet werden.